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Will der Bauunternehmer Abschlags- oder Akontozahlungen verlangen, ist rechtlich zu unterscheiden, ob die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart ist, oder nicht. Sind die VOB nicht vereinbart, richtet sich der Vertrag nach dem BGB.

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Der Bundesgerichtshof hatte bei seiner Entscheidung vom 18.12.2014 – AZ VII ZR 350/13 – einen Architekten-Stufenvertrag zu beurteilen. Problematisch war, dass sich zwischen zwei Beauftragungsstufen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geändert hatte und deshalb Unklarheiten bestanden, welche Fassung der Honorarordnung Anwendung finden sollte. Bei dieser Gelegenheit hat das Gericht einige grundlegende Fragen geklärt.

Das von einem Architekten gestaltete Bauwerk kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei einem Werk der Architektur findet die persönliche Schöpfung als immaterielles Gut ihren Ausdruck in den vom Architekten geschaffenen Plänen. Ein Architekt kann einen urheberrechtlichen Beseitigungsanspruch haben, wenn das Bauwerk vom Bauherren entstellt wird.

Wer als Architekt zum Bauen im Bestand mit Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen beauftragt ist und sich ein auskömmliches Honorar sichern möchte, sollte ein Augenmerk auf die Möglichkeiten richten, die die Vereinbarung eines Umbau- oder Modernisierungszuschlages gibt.

Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Versicherungsnehmern.

Nicht selten kommt es vor, dass der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erteilt. Wenn das Mietverhältnis noch andauert, hat der Mieter lediglich ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Vorauszahlungen und kann den Vermieter auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung in Anspruch nehmen.

Einen spannenden Rechtsentscheid haben Mieter aus der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain gegen ihren Vermieter errungen. Das Besondere daran ist, dass sie sich mit einer urheberlichen Argumentation erfolgreich gegen eine energetische Modernisierungsmaßnahme des Vermieters gewehrt haben. Über den Fall berichtet die IMR, Ausgabe März 2015, Seite 103.

Die Bezeichnung „Laden“ in einem Aufteilungsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft alleine enthält keine verbindliche Regelung über die Nutzung der Räumlichkeiten und ist keine Nutzungsbeschränkung für den Betrieb eines „Ladens“ oder eines „Ladenlokals“.

Eines ist sicher. Die Schließung einer Ehe fällt erfahrungsgemäß allen Beteiligten bedeutend leichter, als deren Scheidung.

Inhaber der elterlichen Sorge sind die Eltern. Sie sind es, die das Recht, aber auch die Pflicht haben, sich um ihre Kinder zu kümmern. Das Sorgerecht entsteht mit der Geburt. Dabei kommt es für das Kind darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind.

Während der Ehe und im Zeitraum einer Trennung bestehen zwischen den Ehegatten Unterhaltsverpflichtungen. Auch nach einer Scheidung können Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

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