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Stefan Maas

Stefan Maas

<h3>Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz</h3>
<p>- spezialisiert auf Neue Medien und Internet</p>
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<p>- berät außergerichtlich, entwickelt Strategien, fertigt Gutachten und führt Verhandlungen</p>
<p>- vertritt Sie bundesweit vor Gericht und</p>
<p>- ist als Dozent an Weiterbildungsakademien tätig oder schult inhouse – vor Ort in Ihrer Arbeitsumgebung</p>
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Dr. Carsten Ulbricht hat auf seinem Blog frequently-asked-questions zur Unternehmenskommunikation über WhatsApp zusammengestellt.
Gleich in der Einleitung wird für mich deutlich, um was es geht: WhatsApp hat wegen der Einfachheit und seiner Benutzerfreundlichkeit in kürzester Zeit eine Marktnische im Kommunikationsmarkt erobert, aber auch datenschutzrechtliche Standards außer Acht gelassen.

Fachanwalt Maas berichtet auf seiner Homepage über Datenschutzverletzungen durch Google bei seinem Google-Mail-Dienst.

BGH: Spielzeuggestalterin soll rückwirkend eine angemessene Vergütung erhalten, nachdem sich ein von ihr entworfener "Geburtstagszug" seit vielen Jahren für Hersteller als Erfolgtsprotukt erwiesen hat.

Gestalter und Designer sitzen am hintersten Ende der Vergütungskette und partizipieren oft nicht an dem späteren Erfolg der von ihnen gestalteten Produkte. Der Bundesgerichtshof stärkt jetzt die Rechte von Gestaltern und Designern an ihren Werken der angewandten Kunst.

Ring Kölner Fachanwälte