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BGH: Spielzeuggestalterin soll rückwirkend eine angemessene Vergütung erhalten, nachdem sich ein von ihr entworfener "Geburtstagszug" seit vielen Jahren für Hersteller als Erfolgtsprotukt erwiesen hat. Gestalter und Designer sitzen am hintersten Ende der Vergütungskette und partizipieren oft nicht an dem späteren Erfolg der von ihnen gestalteten Produkte. Der Bundesgerichtshof stärkt jetzt die Rechte von Gestaltern und Designern an ihren Werken der angewandten Kunst.
Ring Kölner Fachanwälte