Eine Miteigentümerin hat die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft dazu aufgefordert, einen Heizungsreparaturdienst zu holen, da angeblich die Heizung in ihrer Wohnung nicht funktionierte. Die Frage, ob tatsächlich ein Heizungsdefekt vorlag, der die Einschaltung einer Heizungsfirma gerechtfertigt hätte, bleibt in dem Gerichtsverfahren streitig. Dennoch legt der Verwalter die angeblich nutzlos entstandenen Kosten der Heizungsfirma separat auf die betreffende Wohnungseigentümerin im Rahmen der Jahresabrechnung um.