Daher sollte man sich im Vorfeld einer Scheidung oder eines Scheidungsantrages über die Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren. Ob eine Ehe gescheitert ist, wissen die betroffenen Paare selbst. Wir unterstützen Sie als Rechtsanwälte oder als Fachanwälte dabei, Ihre Scheidung möglichst reibungslos durchzusetzen.
Wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, sollte sich rechtzeitig qualifizierten Rat holen. Ein versierter Scheidungsanwalt hilft dabei, Fehler zu vermeiden.
Klärungsbedarf besteht im Hinblick auf
- Das Trennungsjahr
- Unterhaltsfragen während des Trennungszeitraumes
- Fragen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern und
- Unterhaltsfragen gegenüber Kindern
In der Regel ist für eine Scheidung ein Trennungsjahr erforderlich. Ihr Scheidungsanwalt klärt mit Ihnen, was zu beachten ist und ob der Nachweis hierzu erforderlich wird.
Im Vorfeld der Scheidung werden dann mit Hilfe Ihres Rechtsanwaltes nach Möglichkeit alle relevanten Fragen vorbereitet, damit
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- die Aufteilung des Hausrates und
- Regelungen in Bezug auf eine gemeinsame Ehewohnung oder ein gemeinsames Haus
geklärt werden, bevor ein förmlicher Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird.
Zu unterscheiden und unterschiedlich zu behandeln sind einvernehmliche Scheidungen, die von beiden Ehepartnern gewünscht werden, und „Konflikt-“ Scheidungen.
Es kann sinnvoll sein, zur Einsparung von Kosten einen gemeinsamen Rechtsanwalt zu nehmen, der eine einvernehmliche Scheidung bei Gericht beantragt. Unsere Familienrechtsanwälte beraten Sie über die Möglichkeiten.
Bestehen unterschiedliche Interessen und Vorstellungen der Eheleute über zu regelnden Punkte, vertritt der Rechtsanwalt Ihre Interessen. In diesen Fällen benötigt man einen eigenen Rechtsanwalt.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird mit einem Scheidungsantrag eingeleitet.
Mit der Scheidung muss ein Versorgungsausgleich vorgenommen werden. Das Gericht reicht die Anträge zum Versorgungsausgleich an die jeweiligen Träger der Rentenversicherung weiter. Diese berechnen dann, welche Rentenanwartschaften bestehen.
Vor Gericht müssen beide Ehegatten persönlich im Scheidungstermin anwesend sein.
Im Verfahren können zusätzlich Anträge zum
- zum Umgangsrecht
- zum Unterhalt
- zum Sorgerecht
- zum Zugewinnausgleich
gestellt werden.
Die Scheidung wird vom Gericht erst ausgesprochen, wenn alle beantragten familienrechtlichen Angelegenheiten geregelt sind oder das Gericht hierüber eine Entscheidung fällen kann.
Das Scheidungsurteil wird rechtskräftig, wenn die Parteien auf Rechtsmittel (Berufung) verzichten oder mit Ablauf eines Monats nach Zustellung des Scheidungsurteils.