Ab dem ersten Januar ist es soweit: Das Mindestlohngesetzt (MiLoG) tritt in Kraft. Damit gelten ab Januar 2015 grundsätzlich für alle Arbeitnehmer Ansprüche auf einen Mindestlohn von 8,50 €/h. Dabei ist es völlig unerheblich, über welchen Schuldabschluss, welche Sprachkenntnisse oder welche Herkunft der Arbeitnehmer verfügt.
Der Rheinauhafen ist das renommierteste Neubauprojekt in Köln der letzten Jahre. Eine alte industriell genutzte Halbinsel mit ehemaligen Industrieanlagen wurde zu einem der schicksten neuen Wohn- und Arbeitsquartiere am Kölner Rheinufer. Was einerseits die Qualität und den Charme dieser Lage direkt am Rheinufer ausmacht, wurde gleichfalls zum Gegenstand von Beanstandungen der ersten Bewohner. Einer der frisch eingezogenen Wohnraummieter hatte die zu entrichtende Miete nicht unerheblich gemindert und sich darüber beklagt, dass an der vor der Wohnung befindlichen Kaimauer Schiffe anlegen, die durch den Betrieb von Motoren und Stromaggregaten Lärm verursachten. Ferner beklagte er sich Mieter über Geruchs- und Schadstoffemissionen der anliegenden Schiffe.
Baulärm – Jeder der ein Haus oder eine neue Wohnung umbaut oder renoviert, weiß, dass bei solchen Maßnahmen lärmintensives Arbeitsgerät verwendet wird. Auf der anderen Seite ist jedem bewusst, was es heißt, als Nachbar einer kleinen oder großen Baustelle von Baulärm gestört zu werden.
Welche Ruhezeiten einzuhalten sind, und welche Ansprüche bestehen wird im folgendem erläutert:
Hierzu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.02.2011 Klarheit geschaffen. Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Anfertigung und Zusendung von Ablichtungen von Verwaltungsunterlagen – auch nicht gegen Kostenerstattung. Das Informationsrecht des Wohnungseigentümers wird ausreichend dadurch gewahrt, dass er die Unterlagen in den Geschäftsräumen des Verwalters einsehen und dort – auf eigene Kosten – Ablichtungen anfertigen kann.
Der Geschäftsraummietvertrag grenzt sich zum Wohnraummietvertrag im wesentlichem dadurch ab, dass als Vertragszweck nicht die Anmietung zu Wohnzwecken vereinbart ist, sondern ein anderer Verwendungszweck. Insofern ist die Bezeichnung „Gewerbemietvertrag“ nicht treffend. Richtig muss es schlicht heißen „Nichtwohnraumvertrag“. Das klingt aber nicht besonders schön.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb es für die Vertragsparteien wichtig ist, einen konkreten Verwendungszweck zu vereinbaren.
Der Mieter befindet sich mit seiner Mietzahlungsverpflichtung im Rückstand und der Vermieter lässt durch einen Rechtsanwalt eine verzugsbedingte, fristlose Kündigung aussprechen. Kann der Vermieter bei einer sich daran anschließenden Räumungsklage auch Erstattung der entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten einklagen?
Der Mieter eines Gewerberaumes vereinbart mit dem Vermieter in einem Gewerbemietvertrag als Nutzungszweck den Betrieb eines Veranstaltungsraumes. Nachdem der Betrieb bereits aufgenommen wurde, droht das Bauordnungsamt, die Ausübung des Gewerbes in den Räumen zu verbieten, da angeblich keine erforderliche Nutzungsgenehmigung vorliege. Dem Mieter drohen erhebliche Umsatzeinbußen.
Für den betroffenen Grundstückseigentümer ist es ein Ärgernis, wenn unberechtigt abgestellte Fahrzeuge seine Parkflächen oder seine Zuwege blockieren. Da insbesondere in den Innenstädten freie Stellplatzflächen heiß umkämpft sind, kommt es nicht selten zum Streit über widerrechtlich parkende Fahrzeuge.
Wer als Anbieter etwas auf Ebay versteigert, muss sein einmal gemachtes Angebot ernst nehmen. Auch der Zuschlag zu einem „Schnäppchenpreis“ kann für ihn bindend sein.
Wer die Auktion vorzeitig abbricht, nachdem bereits erste Gebote abgegeben worden sind, bleibt dem jeweils Höchstbietenden verpflichtet. Er muss den Gegenstand der Versteigerung gegen Zahlung des Gebotes herausgeben. Ist ihm das nicht mehr möglich, weil er die Sache bereits anderweitig verkauft hat, schuldet er Schadensersatz.
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Das Land NRW hat bereits im Mai 2014 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Anstieg der Mieten durch Rechtsverordnung gemäß § 558 Abs. 3, Satz 2 BGB zu begrenzen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Diese Pflicht kann er aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter durch eine Vereinbarung im Mietvertrag oder durch die Hausordnung übertragen.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, wird mit einer Vielzahl von Fragestellungen konfrontiert. Die Meisten sind mit der Lektüre ihres notariellen Kaufvertrages überfordert und sind, darauf angewiesen darauf zu vertrauen, dass der vom Notar vorbereitete Grundstückskaufvertrag interessengerecht ausgearbeitet wurde. Wir erklären die wichtigsten Regelungen des notariellen Kaufvertrages.
In Zeiten in denen die Mieten und die Immobilienpreise rasant steigen, nimmt erfahrungsgemäß das Interesse der Vermieter, Kündigungen auszusprechen zu. Gefährlich aber, wer sich in diesem Zusammenhang als Vermieter auf einen nur vorgeschobenen Eigenbedarf beruft, der tatsächlich so nicht vorliegt. Die Rechtsprechung unterstützt den Mieter mit einer Beweiserleichterung.
Das Amtsgericht Münster hat sich mit Urteil vom 17.01.2014 noch einmal Gedanken hierzu gemacht.
Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Mahnbescheid zugestellt wird und ich davon ausgehe, dass die Hauptforderung des Mahnbescheides gerechtfertigt ist.
Zum Beispiel wurde schlicht vergessen, die bereits angemahnte Forderung rechtzeitig auszugleichen, oder die dazugehörige Mahnung wurde während eines Urlaubes zugestellt und ich habe es deswegen versäumt, die Forderung auszugleichen.
Solche und ähnliche Situationen führen dazu, dass berechtigte Forderungen vom Forderungsinhaber mit einem gerichtlichen Mahnverfahren beigetrieben werden.
Nachdem ein Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt wurde, ist dieser aufgefordert, die geltend gemachte Forderung einschließlich der weiteren im Mahnbescheid genannten Kosten auszugleichen.
Hält er die Forderung für nicht berechtigt, hat er die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben.