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Sozialrecht (3)

Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Mahnbescheid zugestellt wird und ich davon ausgehe, dass die Hauptforderung des Mahnbescheides gerechtfertigt ist. Zum Beispiel wurde schlicht vergessen, die bereits angemahnte Forderung rechtzeitig auszugleichen, oder die dazugehörige Mahnung wurde während eines Urlaubes zugestellt und ich habe es deswegen versäumt, die Forderung auszugleichen. Solche und ähnliche Situationen führen dazu, dass berechtigte Forderungen vom Forderungsinhaber mit einem gerichtlichen Mahnverfahren beigetrieben werden.
Nachdem ein Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt wurde, ist dieser aufgefordert, die geltend gemachte Forderung einschließlich der weiteren im Mahnbescheid genannten Kosten auszugleichen. Hält er die Forderung für nicht berechtigt, hat er die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben.
Erstattungen der privaten Krankenkasse, die zum Ausgleich von Arztrechnungen bestimmt sind, sind auf einem gepfändetem Gläubigerkonto auch dann nach § 850 b ZPO freizugeben, wenn die Vollstreckungsgläubiger selbst Ärzte sind. Dem Vollstreckungsschuldner darf nicht die Möglichkeit abgeschnitten werden, ärztliche Behandlungen in der Gewissheit in Anspruch zu nehmen, dass die dabei entstehenden Kosten auch durch den Krankenversicherungsvertrag abgedeckt sind.
Ring Kölner Fachanwälte