Es stellt sich bereits die Frage, warum der Vermieter in dem vom AG Berlin Mitte mit Urteil vom 08.08.2013 entschiedenen Fall nicht sogleich den Anstrich der Mieterwohnung in Pink angeboten hatte. Aufhänger der Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter war eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel, mit der der Vermieter üblicherweise die regelmäßige Durchführung von Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses dem Mieter auferlegt.
Was für den Rechtsanwalt Routine ist, ist für unsere Mandanten oft nur schwer verständlich und vielfach fehlt eine Vorstellung darüber, wie ein Klageverfahren vor Gericht geführt wird und welche Abläufe erforderlich sind, bis überhaupt eine mündliche Verhandlung stattfindet und im Anschluss daran ein Urteil gefällt wird.
Die Parteien streiten sich über die Qualität bestellter Produkte im Umfang einer ganzen Euro-Palette. Insgesamt wurden Waren mit einem Gewicht von mehreren hundert Kilo hergestellt und auf einer Palette geliefert, die der Besteller aber nicht angenommen hatte, da sie nach seiner Auffassung der geforderten und vereinbarten Qualität nicht entsprachen. In erster Instanz wurde dem Besteller zunächst Recht gegeben. Das Landgericht bezweifelt aber in zweiter Instanz die Richtigkeit dieser Entscheidung und will die Waren nochmals einem Sachverständigen zur Prüfung übergeben.
Ab dem ersten Januar ist es soweit: Das Mindestlohngesetzt (MiLoG) tritt in Kraft. Damit gelten ab Januar 2015 grundsätzlich für alle Arbeitnehmer Ansprüche auf einen Mindestlohn von 8,50 €/h. Dabei ist es völlig unerheblich, über welchen Schuldabschluss, welche Sprachkenntnisse oder welche Herkunft der Arbeitnehmer verfügt.
Der Rheinauhafen ist das renommierteste Neubauprojekt in Köln der letzten Jahre. Eine alte industriell genutzte Halbinsel mit ehemaligen Industrieanlagen wurde zu einem der schicksten neuen Wohn- und Arbeitsquartiere am Kölner Rheinufer. Was einerseits die Qualität und den Charme dieser Lage direkt am Rheinufer ausmacht, wurde gleichfalls zum Gegenstand von Beanstandungen der ersten Bewohner. Einer der frisch eingezogenen Wohnraummieter hatte die zu entrichtende Miete nicht unerheblich gemindert und sich darüber beklagt, dass an der vor der Wohnung befindlichen Kaimauer Schiffe anlegen, die durch den Betrieb von Motoren und Stromaggregaten Lärm verursachten. Ferner beklagte er sich Mieter über Geruchs- und Schadstoffemissionen der anliegenden Schiffe.
Baulärm – Jeder der ein Haus oder eine neue Wohnung umbaut oder renoviert, weiß, dass bei solchen Maßnahmen lärmintensives Arbeitsgerät verwendet wird. Auf der anderen Seite ist jedem bewusst, was es heißt, als Nachbar einer kleinen oder großen Baustelle von Baulärm gestört zu werden.
Welche Ruhezeiten einzuhalten sind, und welche Ansprüche bestehen wird im folgendem erläutert:
Hierzu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.02.2011 Klarheit geschaffen. Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Anfertigung und Zusendung von Ablichtungen von Verwaltungsunterlagen – auch nicht gegen Kostenerstattung. Das Informationsrecht des Wohnungseigentümers wird ausreichend dadurch gewahrt, dass er die Unterlagen in den Geschäftsräumen des Verwalters einsehen und dort – auf eigene Kosten – Ablichtungen anfertigen kann.
Der Geschäftsraummietvertrag grenzt sich zum Wohnraummietvertrag im wesentlichem dadurch ab, dass als Vertragszweck nicht die Anmietung zu Wohnzwecken vereinbart ist, sondern ein anderer Verwendungszweck. Insofern ist die Bezeichnung „Gewerbemietvertrag“ nicht treffend. Richtig muss es schlicht heißen „Nichtwohnraumvertrag“. Das klingt aber nicht besonders schön.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb es für die Vertragsparteien wichtig ist, einen konkreten Verwendungszweck zu vereinbaren.
Der Mieter befindet sich mit seiner Mietzahlungsverpflichtung im Rückstand und der Vermieter lässt durch einen Rechtsanwalt eine verzugsbedingte, fristlose Kündigung aussprechen. Kann der Vermieter bei einer sich daran anschließenden Räumungsklage auch Erstattung der entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten einklagen?
Der Mieter eines Gewerberaumes vereinbart mit dem Vermieter in einem Gewerbemietvertrag als Nutzungszweck den Betrieb eines Veranstaltungsraumes. Nachdem der Betrieb bereits aufgenommen wurde, droht das Bauordnungsamt, die Ausübung des Gewerbes in den Räumen zu verbieten, da angeblich keine erforderliche Nutzungsgenehmigung vorliege. Dem Mieter drohen erhebliche Umsatzeinbußen.