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Was passiert, nachdem eine Klage beim Gericht eingelegt wurde

Was für den Rechtsanwalt Routine ist, ist für unsere Mandanten oft nur schwer verständlich und vielfach fehlt eine Vorstellung darüber, wie ein Klageverfahren vor Gericht geführt wird und welche Abläufe erforderlich sind, bis überhaupt eine mündliche Verhandlung stattfindet und im Anschluss daran ein Urteil gefällt wird.

Monday, 15 December 2014 | | Drucken | E-Mail | 2 Kommentare
Klageverfahren - Klageverlauf
Klageverfahren - Klageverlauf (c) www.iconmonstr.com

Mit der nachfolgenden Skizze habe ich ein kleines Merkblatt zum Nachlesen erstellt, mit dem die wichtigsten Verfahrensfragen erläutert werden.

Klageschrift

Am Anfang steht die Klageschrift. Sie wird vom Rechtsanwalt verfaßt und an das zuständige Gericht geschickt.

Kostenvorschuss

Damit das Gericht eine Klage zustellt, muss ein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden.
Das Gericht fordert eine „dreifache Gerichtskostengebühr“ an, über die am Ende des Prozesses  noch einmal abgerechnet wird.
Erkennt die Gegenseite den Klageanspruch an und es ergeht ein Anerkenntnisurteil oder es kommt zu einem Vergleich, dann reduzieren sich die Gerichtskosten um zwei Drittel auf eine einfache Gerichtskostengebühr. Muss das Gericht ein Urteil schreiben, bleibt es bei dem genannten dreifachen Gerichtskostenbetrag, der sich nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert des Verfahrens richtet.

Verfahrensgang - was passiert, wenn die Gerichtskosten eingezahlt sind ?

Wenn die erforderlichen Gerichtskosten eingezahlt sind, wird das Gericht die Klageschrift an die Beklagtenseite zustellen und diese unter Fristsetzung zur Verteidigung und zur Stellungnahme auffordern.

Meldet sich die Gegenseite nicht oder nicht fristgerecht, und kündigt sie bei Gericht auch keine Verteidigung an, kann das Gericht sofort ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Ein solches Urteil hat man in der Regel wenige Wochen nach Klageerhebung in der Hand. Verzögerungen durch Gerichtslaufzeiten kann es aber auch hier schon geben.

Verteidigt sich die Beklagtenseite aber, so tauschen die beiden Klageparteien dann über das Gericht wechselseitig Schriftsätze aus. Auf die Klage ergeht eine Klageerwiderung. Zur Klageerwiderung kann der Kläger in der Regel mit einer weiteren Replik Stellung nehmen. Und auch zu dieser Replik kann erwidert werden.

Sobald die gegenseitigen Sach- und Rechtsvorträge zwischen den Parteien ausgetauscht sind, setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.

Güteverhandlung und mündliche Verhandlung

Üblicherweise ist das Gericht nach der Zivilprozessordnung gehalten, einen Güteversuch vorzunehmen. Deshalb ergeht eine Ladung zur „Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung“. Der zuständige Richter oder die zuständige Richterin kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Manchmal fragt er die Klageparteien auch, ob es eine Einigungsbereitschaft gibt. Man kann bei dieser Gelegenheit einen Vergleich abschließen, muss es aber nicht. Vor der Verhandlung sollte mit dem Rechtsanwalt besprochen werden, welche Vergleichsmöglichkeiten denk- und verhandelbar sind.

Scheitert eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, werden in der dann als „mündliche Verhandlung“ fortgesetzten Gerichtsverhandlung unter Bezugnahme auf die eingereichten Schriftsätze wechselseitig Klage- und Klageabweisungsanträge gestellt. Wundern Sie sich nicht, wenn im Termin nicht noch einmal ausführlich der Fall besprochen wird. Die Richter gehen davon aus, dass alles was relevant ist bereits schriftsätzlich vorgetragen wurde. Deshalb können „mündliche Verhandlungen“ vielfach in wenigen Minuten abgehandelt sein, bevor das Gericht die Akten zur Entscheidungsfindung „mit nach Hause nimmt“.

Das Gericht trifft dann erst nach einer ein- bis zweimonatigen Spruchfrist eine Entscheidung. In der mündlichen Verhandlung wird dazu bereits ein sogenannter Verkündungstermin bestimmt. Bei diesem Termin brauchen die Parteien regelmäßig nicht erscheinen. Es handelt sich vielmehr um einen formalen Akt, es dauert in der Regel dann noch einmal ein paar Tage bis die "verkündete" Entscheidung des Gerichtes schriftlich abgefaßt und mit der Post an die Parteien versendet wird. Bis dahin kann man sich bei der Geschäftsstelle des Gerichtes nach dem wesentlichen Verkündungsergebnis erkundigen.

Die Entscheidung des Gerichtes

Die Entscheidung des Gerichtes kann ein Hinweisbeschluss sein, es kann ein Beweisbeschluss ergehen oder das Gericht fällt eine abschließende Entscheidung in Form eines Urteils oder eines Beschlusses.

Soweit es das Gericht für erforderlich hält, müssen Zeugen gehört oder ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden. In solch einem Fall erläßt das Gericht einen Beweisbeschluss und es folgt ein gesonderter Beweisaufnahmetermin.

Es kann sein, dass das Gericht noch Sach- und Rechtsfragen hat. In diesen Fällen kann den Parteien mit einem Hinweisbeschluss Gelegenheit zur weiteren Stellunnahme gegeben werden.

Hat das Gericht keine weieren Fragen, möchte es den Sachverhalt nicht mit einer Beweisaufnahme weiter aufklären und hält es den Streitstand für entscheidungsreif, fällt es ein Urteil oder einen Beschluss.

Gerichts- und Anwaltskosten

Können sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen oder erkennt der Beklagte den geltend gemachten Anspruch nicht an (was selten vorkommt) und muss das Gericht eine abschließende Entscheidung treffen, so berechnet das Gericht eine dreifache Gerichtskostengebühr.
Kommt es zu einem Vergleich, erkennt der Beklagte die Forderung an oder wenn die Klage zurückgenommen wird, reduzieren sich die Gerichtskosten von einer dreifachen auf eine einfache Gerichtskostengebühr. Sowohl die Gerichtskosten, als auch die Anwaltskosten berechnen sich nach gesetztlichen Vorgaben nach dem Streitwert des Verfahrens. Geht es um viel, sind auch die gerichtskosten hoch. Wird nur ein kleiner Geldbetrag eingeklagt, sind auch die Gerichtskosten niedriger.

Bei den Anwaltskosten sieht es so aus:

Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, entsteht neben der Verfahrensgebühr eine 1,2-fache Terminsgebühr. Sollte ein Vergleich geschlossen werden, kommt eine Vergleichsgebühr hinzu. Ergeht ein Versäumnisurteil weil die Beklagtenseite in der mündlichn verhandlung erst garnicht erscheint, reduziert sich die Terminsgebühr auf eine halbe Gebühr, statt einer 1,2-fachen Terminsgebühr. Insgesamt hängen die Verfahrenskosten es also vom Verfahrensverlauf ab.

Verfahrenskosten und Kostenfestsetzung

Wenn der Prozess gewonnen wird, kann der Klägeranwalt einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Das Gericht erlässt dann einen Beschluss, mit dem die im Verfahren angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten der unterliegenden Partei auferlegt werden. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein vollstreckbarer Titel. Mit ihm kann also auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Das gleiche gilt natürlich, wenn der Prozess verloren wurde. Dann werden mit dem Kostenfestsetzungeschluss die Kosten festgesetzt, die an die Gegenseite zu zahlen sind.

Gewinnt oder verliert man nur mit einem Teil der Forderung, so verteilt das Gericht die Kosten mit einer entsprechenden Kostenquote.


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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 15:16
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Gerhard Ostfalk

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2 Kommentare

  • Kommentar-Link Gerhard Ostfalk Friday, 17 December 2021 15:46 gepostet von Gerhard Ostfalk

    Sehr geehrter Herr Böhmer,
    in der Regel übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts und die Gerichtskosten bei einem verlorenen Prozess.

  • Kommentar-Link Stephan Böhmer Monday, 18 October 2021 15:00 gepostet von Stephan Böhmer

    Sehr geehrte Rechtsanwälte,
    Wenn eine Rechtsschutzversicherung Kostendeckung zugesagt hat, übernimmt diese dann auch alle Gerichtskosten wenn der Fall verloren wird?

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