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Rechtsgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht

Man unterteilt das Recht in unterschiedliche Rechtsgebiete.
Auf der obersten Ebene unterscheidet man zwei Rechtsgebiete, das Zivilrecht (oder auch Privatrecht genannt) und das öffentliche Recht.
Das Strafrecht nimmt eine Sonderrolle ein. Es gehört eigentlich zum öffentlichen Recht, wird aber zumeist als ein eigenständiges Rechtsgebiet angesehen.

Dienstag, 24 März 2015 | | Drucken | E-Mail
Rechtsgebiete - Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht
Rechtsgebiete - Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht (c) iconmonstr.com

Deshalb hat man auf der obersten Stufe den Dreiklang Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht.
Das Zivilrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass es die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Demgegenüber betrifft das öffentliche Recht Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Aus diesem Grunde gehört auf das Strafrecht zum öffentlichen Recht. Es regelt den Strafanspruch des Staates gegenüber seinem Bürgern.
Sowohl das Zivilrecht (Privatrecht) als auch das das öffentliche Recht werden jeweils weiter unterteilt in einzelne Rechtsgebiete. Bei der weiteren Unterteilung einzelner Rechtsgebiete orientiert man sich zum Teil an die in Deutschland zugelassenen Fachanwaltschaften. Aber auch diese sind nur ein unzureichendes Kriterium, alle Rechtsgebiete zu erfassen.


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Letzte Änderung am Dienstag, 07 März 2023 15:58
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Gerhard Ostfalk

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