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Gerhard Ostfalk

Gerhard Ostfalk

Wir nehmen an der Kunstmeile Köln-Rodenkirchen teil und stellen die Künstlerin CG Blanke aus.
Ein tolles Gefühl als ich heute Morgen in die Kanzlei kam. Unsere Künstlerin hatte bereits am gestrigen Abend ihre Kunstwerke in den Empfangs- und Besprechungsräumen aufgehangen.

Das Problem tritt immer wieder auf: Der Austausch eines Teppichbodens gegen Parkett oder Laminat führt zu Trittschallaufkommen, das es vorher nicht gegeben hat. In den 1970er und 1980er Jahren wurden Wohnungen in der Regel mit Teppichböden ausgestattet. In dem vom Bundesgerichtshof nun entschiedenen Fall war es offensichtlich auch so gewesen, dass bei Errichtung der Eigentumswohnung die Baubeschreibung und das ursprüngliche Verkaufsprospekt eine Ausstattung der Apartements mit Teppichböden vorsahen.

Unter der Überschrift „was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar“ sieht unter anderem die Initiative Frauen gegen Gewalt e.v. eine Strafbarkeitslücke und bringt damit eine heftige Diskussion zur Verschäfrung des deutschen Sexualstrafrechtes in Gang. Verdeutlicht wird die gesehene Strafbarkeitslücke unter anderem mit dem folgenden Fall,

Die Möglichkeiten des Vermieters von Wohnraum, eine Kündigung gegenüber dem Mieter auszusprechen, sind gesetzlich stark eingeschränkt. Das dient dem berechtigten sozialen Schutz des Wohnungsmieters. Einer der ordentlichen Kündigungsgründe, auf die sich ein Vermieter stützen kann, ist die sogenannte Verwertungskündigung.

Ein Rechtsratsuchender erscheint in der Kanzlei und beklagt, dass er sich von Beschwerden eines Nachbarn bedrängt fühle. Dieser behaupte, er sei zu laut, halte sich nicht nicht an die Hausordnung und störe durch sein Verhalten die übrigen Wohnungseigentümer im Hause. Selbstverständlich gibt der Mandant in Wahrheit keinerlei Anlass für solche Beschwerden.

Gerne wird man als Rechtsanwalt mit der Forderung der Mandanten nach Herbeiführung einer „Gerechtigkeit“ konfrontiert. Damit sind wir aber alle, sowohl Rechtsanwälte als auch Richter schlicht überfordert. Und die Mandanten staunen oft nicht schlecht, wenn ich ihnen erläutere, dass wir selber nicht so recht wissen, was Gerechtigkeit ist.

Oder was bin ich? - Nicht selten verursachen vermeintliche „Kleinigkeiten“ bei juristischer Betrachtung eines Lebenssachverhaltes unerwartet große Auswirkungen.

Das Landgericht Berlin billigt eine fristlose Kündigung gegenüber einem Mieter, der seine Wohnung entgeltlich als Ferienwohnung an Touristen weitervermietet hat, auch ohne vorherige Abmahnung.

Die Idee war nicht neu. Wer Reihenhäuser in Form von Wohnungseigentum errichtet und veräußert, kann Kosten sparen. Der  Gedanke dahinter: Es muss nur ein Grundstück an Versorgungsleitungen angeschlossen werden, es fallen keine Kosten für die Realteilung der Grundstücke an, baurechtlich lassen sich Bauweisen zum Beispiel ohne Abstandsflächen berücksichtigen zu müssen realisieren, die bei Realteilung der Reihenhausparzellen nicht zulässig wären.

Es gibt Streitigkeiten, die am besten vor Gericht geklärt werden. Doch leider trauen sich viele Bürger solch einen Schritt nicht zu – es ist vor allem die Angst vor hohen Kosten, die sie hiervon abhält. Als Folge wird oftmals zurückgesteckt, obwohl es möglich wäre, ein ganz anderes Ergebnis zu erzielen und somit das eigene rechtliche Interesse durchzusetzen.

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