Nachdem der Mandant eine Rechnung erhält, ist er zunächst vewundert, da er weder Arbeiten auf dem Dach festgestellt hatte, noch den Aufbau eines Gerüstes vor seinem Hause wahrgenommen hat. Dennoch vertraut er darauf, dass alles sein eOrdnung habe und leitet einen Erstattungsbetrag der Wohnungsgebäudeversicherung an den Dachdecker weiter.
Achtung Falle !
Solche oder ähnliche Situationen sind gefährlich. Die Gebäudeversicherungen erstatten die Reperaturkosten gerne auf das Konto des Hauseigentümers, damit dieser das Geld an den beauftragen Handwerker weiterreichen kann. Dabei wird der Gebäudeeigentümer leicht zum Komplizen einer Betrugshandlung, spätestens dann, wenn er erkennen muss, dass ein Sturmschaden überhaupt nicht vorlag und die Darstellung des Dachdeckers hierzu möglicherweise wissentlich falsch war.
Erstattungsbeträge der Versicherung darf der Hauseigentümer in keinem Fall behalten. Wenn er Zweifel daran hat, dass dem Handwerker Erstattungsbeträge nicht zustehen, ist das Geld dringend wieder an die Versicherung zurück zu überweisen.
Derartige Vorgänge gehören auf den Tisch der Staatsanwaltschaft !