Ausgangspunkt jeder anwaltlichen Beratung zum Erbrecht ist die gesetzliche Erbfolge, die im BGB geregelt ist. Das Erbrecht knüpft im Grundsatz und historisch an Verwandtschaftsbeziehungen an. Hierbei werden Erben erster Ordnung und Erben zweiter Ordnung unterschieden. Daneben ist das Erbrecht des Ehegatten zu beachten. Wer eine andere Rechtsfolge als die gesetzliche Erbfolge will, sollte sich fachanwaltlich beraten lassen.