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Fachanwaltsrat Erbrecht Köln I

Das Erbrecht hat einen hohen Stellenwert, der von der deutschen Rechtsordnung dadurch betont wird, dass es in Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) noch einmal ausdrücklich  als Grundrecht garantiert wird. Die Vorschriften des Erbrechtes befinden sich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Unsere Fachanwälte in Köln beraten Sie zu erbrechtlichen Fragen.

Thursday, 05 June 2014 | | | | Kommentieren !
Fachanwalt Erbrecht
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Erbrecht, gesetzliche Erbfolge

Es gibt viele Gründe, sich mit dem Erbrecht, der gesetzlichen Erbfolge und den Möglichkeiten, die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag abzuändern, auseinanderzusetzen. Ausgangspunkt für den Fachanwalt bei seiner anwaltlichen Beratung ist in der Regel immer die gesetzliche Erbfolge. Mit der gesetzlichen Erbfolge in Gänze wird durch Gesetz vorgegeben, wer Erbe wird, wenn der Erblasser verstirbt. Das Gesetz knüpft dabei an die Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Erblasser und Erben an, wobei zwischen Verwandten erster Ordnung und Verwandten zweiter Ordnung, sowie den Großeltern des Erblassers unterschieden wird. Daneben besteht ein besonderes Erbrecht des Ehegatten.

Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechtes

Unser Fachanwalt für Erbrecht in Köln berät über Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechtes. Die schönste Form für den beratenden Rechtsanwalt, sich mit erbrechtlichen Fragen zu beschäftigen, ist die Gestaltung des Erbrechtes vor dem Tod des Erblassers. Eine überdachte und zielgerichtete Gestaltung der Erbfolge kann viele Probleme und Unstimmigkeiten zwischen Verwandten vermeiden. Sie trägt dazu bei, dass der Erblasser geordnete  Verhältnisse hinterlässt. Er kann dabei den Fortbestand oder die Weiterentwicklung seines Lebenswerkes maßgeblich bestimmten und beeinflussen. In vielen Fällen können für die Beteiligten unangenehme erbrechtliche Streitereien vermieden werden.
Für denjenigen, der die Folgen des gesetzlichen Erbrechtes ausschließen oder ändern möchte, besteht die Möglichkeit, durch eine Verfügung von Todes wegen die Erbfolge abzuändern. Neben der Verfügung von Todes wegen stellt das Erbrecht auch die Möglichkeit zur Verfügung, ein Vermächtnis zu hinterlassen. Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser eine Person begünstigen, ohne dass sie in Gänze erbt.
Neben der Verfügung von Todes wegen und dem Vermächtnis zu überlassen, müssen Pflichtteilsrechte beachtet werden. Bevor aber erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten geprüft und überdacht werden, muss gefragt werden, welche Folgen das Gesetz im Erbfalle vorsieht, wenn keine Regelung zu Lebzeiten getroffen wurde.

gesetzliche Erbfolge


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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 14:31
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Dr. Norbert Willems

<h3>Fachanwalt für Erbrecht</h3>
<p>und Fachanwalt für Familienrecht</p>

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