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Fachanwalt- demnächst noch mehr gesicherte Beratungsqualität

Die Fortbildungspflicht für Fachanwälte wird auf 15 Stunden/Jahr heraufgesetzt.

Freitag, 27 Juni 2014 | | |
Fachanwalt - mehr-Qualität durch Fortbildung
Fachanwalt - mehr-Qualität durch Fortbildung

Ein Kern der Befugnis, sich Fachanwalt zu nennen, ist neben den Vorraussetzungen, die den erstmaligen Erwerb des Fachanwaltstitels erfordern, die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen.

regelmäßige Fortbildung

Musste bislang jeder Fachanwalt jährlich mindestens 10 Fortbildungsstunden gegenüber seiner Rechtsanwaltskammer nachweisen, erhöht sich diese Qualitätssicherung in Zukunft auf 15 Zeitstunden pro Jahr.
Die Formulierung unter § 15 Abs. 3 FAO lautet in Zukunft:
Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Damit kann sich der Rechtsratsuchende in Zukunft noch mehr darauf verlassen, dass sein Fachanwalt in seinem Rechtsgebiet immer auf dem neusten Stand bleibt.


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Letzte Änderung am Montag, 06 März 2023 18:12
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Gerhard Ostfalk

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