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PayPal klagt obwohl Mandant kein Kunde ist

Eine Mandantin wurde zunächst von Inkasso -Anwälten behelligt, es sei noch eine Forderung der Firma PayPal Europe in Höhe von 110,00 € zu begleichen. Sie ist der Überzeugung, über kein PayPal Konto zu verfügen oder ein PayPal-Konto jemals eröffnet zu haben. Also woher kommt diese Forderung?

Friday, 27 June 2014 | | | | Kommentieren !
Paypal klagt gegen Nichtkunden
Paypal klagt gegen Nichtkunden (c) www.iconmonstr.com


Mittlerweile haben die Inkasso -Anwälte für PayPal Europe einen Mahnbescheid beim Amtsgericht Wedding beantragt, der meinem Mandanten zugestellt wurde. Die Gesamtforderung hat sich dabei durch Anwalts- und Gerichtskosten auf mittlerweile 262,00 € erhöht.

PayPal erhebt Mahnbescheid


Bei Durchsicht der Unterlagen fällt auf, dass die vorgerichtlichen Zahlungsaufforderungen der Inkasso -Anwälte eine fremde E-Mailadresse benennen, die bei dem E-Mail-account www.ieh-mail.de registriert war. Der Mandantin gehört eine solche Adresse jedenfalls nicht.

Fremde E-mail-Adresse mit einer Gültigkeit von 14 Tagen

Ein Blick auf diese Domain zeigt, dass man hier so genannte „wegwerf-E-Mail-Adressen“ registrieren lassen kann, die eine maximale Gültigkeit von 14 Tagen haben.
Jetzt erst offenbart sich , was mir auf den Tisch gelegt wurde. Offensichtlich hat jemand in betrügerischer Absicht eine E-Mailanschrift unter dem falschen Namen meiner Mandantin registrieren lassen und mit  Hilfe dieser E-Mailanschrift ein PayPal Konto eröffnet.
Dann wurden Zahlungen getätigt, ein Einkauf in einem Webshop zum Beispiel, und der Kaufpreis über das PayPal Konto abgerechnet. Nachdem PayPal keinen Rückfluss für diese Ausgabe erhält, gibt sie den Vorgang ihren Inkasso Anwälten, die den vorliegenden Mahnbescheid beantragt haben.

Dem Mahnbescheid wird unverzüglich widersprochen, da meine Mandantin keine Bestellungen getätigt hat und auch sonst nicht als Inhaberin eines PayPal Kontos zu irgendeiner Rechenschaft gezogen werden kann. Gespannt bin ich natürlich auf den weiteren Verfahrensgang. Normalerweise muss PayPal als Antragstellerin die geltend gemachte Klageforderung schriftlich begründen. Hierbei müssten Ausführungen dazu gemacht werden, wer das PayPal Konto eröffnet hat und wie dies erfolgte.

Es stellt sich auch die Frage, wer meine Kosten trägt. Zu diesem Zwecke werde ich beim ordentlichen Gericht beantragen, dass PayPal meine Verteidigungskosten zu erstatten hat.

(Fiktiver Fall, Ähnlichkeiten zu echten Personen sind Zufall)

Nachtrag, 03.11.2014: Paypal hat die Klage noch nicht begründet

Zwischenzeitlich hat das Mahngericht angezeigt, dass das Verfahren nach dem von hieraus erhobnen Widerspruch an das zuständige Amtsgericht abgegeben wurde. PayPal und ihre Anwälte müßten demnch bereits seit Monaten vom aufgefordert worden sein, den vermeintlichen Zahlungsanspruch zu begründen. Bislang liegt hier aber weder eine Anspruchsbegründung vor, noch wurde die Klage von PayPal zurückgenommen. Wir haben also immernoch nicht in Erfahrung gebracht, auf welchem Wege PayPal an die Daten meiner Mandantschaft gekommen ist.

 


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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 14:43
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Gerhard Ostfalk

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