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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Köln

Der Arbeitsvertrag ist Dreh- und Angelpunkt des Arbeitsrechtes. Mit dem Arbeitsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Punkte ihrer arbeitsrechtlichen Zusammenarbeit. Bereits bei der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages kann es hilfreich sein, einen Berater hinzuzuziehen. Unsere Fachanwälte beraten in Köln und bieten ihre Dienstleistungen mit dem Fokus auf arbeitsrechtliche Fragestellungen an.

Monday, 14 April 2014 | | | | Kommentieren !
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Köln
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Köln (c) Ostfalk

Arbeitsrecht als Vertragsrecht

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht im Grundsatz beim Vertragsrecht von einer allgemeinen Vertragsfreiheit aus. Das Leitmodell des BGB ist dabei die Privatautonomie.

Im Arbeitsrecht ist die Vertragsfreiheit aber eingeschränkt. Beim Abschluss von Arbeitsverträgen im Bereich des Arbeitsrechtes wird davon ausgegangen, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Ungleichgewicht besteht und insbesondere der Arbeitnehmer eines besonderen Schutzes bedarf.
Das Arbeitsrecht ist deshalb durch den Gesetzgeber mit Blick auf zwei Schutzgüter ausgestaltet. Zum einen berücksichtigt das Arbeitsrecht seine Bedeutung als Teil der allgemeinen Wirtschaftsordnung und zum anderen versucht das Arbeitsrecht einen Sozialschutz für den Arbeitnehmer zu gewähren.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln berät unter anderem zu den folgenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen:

1.) Kündigung und Kündigungsschutzklagen
Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen oder soll eine Kündigung ausgesprochen werden, lohnt sich oft ein genauer Blick ins Detail. Fragen des Kündigungsschutzes sind auf der einen Seite kompliziert, sodass besonnenes Handeln erforderlich ist. Auf ist auf Arbeitnehmerseite bei bereits ausgesprochener Kündigung ein schnelles Handeln erforderlich, da mögliche Kündigungsschutzklagen an strenge Fristen gebunden sind.

2.) Arbeitsvertrag
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät in Köln zu Fragen des Arbeitsvertrages. Er hilft bei der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen und berät Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen.

3.) Befristetes Arbeitsverhältnis, Kettenarbeitsverträge, Praktikum
Arbeitsverhältnisse werden immer mehr in Form von befristeten Arbeitsverhältnissen geschlossen. Die Arbeitgeberseite verspricht sich hierbei eine höhere Flexibilität. Für den Arbeitnehmer bedeutet das ein weniger an Sicherheit. Viele in der Praxis geschlossene Befristungsvereinbarungen sind unwirksam. Daher kann auch hier eine rechtzeitige Beratung durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Sinnvoll sein.

4.) Aufhebungsvertrag
Bei der Gestaltung, der Prüfung und bei der Beratung bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen steht ihnen der Rechtsanwalt mit seinen Erfahrungen zur Seite.

5.) Arbeitszeugnis
Ein wichtiger Punkt für den Arbeitnehmer ist ein gutes Arbeitszeugnis. Häufig muss man hier seine Interessen durchsetzen, damit man ein wohlwollendes Arbeitszeugnis erhält. Unser Kölner Fachanwalt ist ihnen behilflich.

6.) Betriebsübergang
Die Verlegung eines Betriebsstandortes in eine andere Stadt kann für den Arbeitgeber eine wichtige unternehmerische Entscheidung sein. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, wie hierauf zu reagieren ist. Wenden sie sich im Beratungsbedarf an unseren Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht

Bei der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes werden zwei Wirkungskreise des Arbeitsrechtes unterschieden:
Zum einen ist das so genannte Individualarbeitsrecht auf den Schutz des Arbeitnehmers innerhalb seines Arbeitsvertrages ausgerichtet.
Zum anderen versucht das so genannte Kollektivarbeitsrecht die Interessen der Arbeitnehmerschaft durch Interessenvertretungen wie Gewerkschaften oder Betriebsräte zu verwirklichen.

Wichtigster Anknüpfungspunkt des Arbeitsrechtes bleibt der Arbeitsvertrag. Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit verpflichtet und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.   

 Das deutsche Arbeitsrecht verlangt grundsätzlich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Von einem wirksamen Arbeitsverhältnis ist deshalb auch dann auszugehen, wenn stillschweigend Arbeitsleistungen entgeltlich erbracht werden.

Sinnvoll und ratsam ist es aber in der Regel, für beide Parteien, also für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu fassen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in Köln können sie bei Fragen zum Abschluss von Arbeitsverträgen unterstützten.

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmern während eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses neue Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung vorgelegt werden. In solchen Fällen ist immer Vorsicht geboten. In der Regel gibt es bei einem fortbestehenden Arbeitsvertrag keinen Grund, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen. Das Arbeitsrecht bietet vielmehr die Möglichkeit, bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern oder zu ergänzen. Sollte mit der Vorlage eines neuen Arbeitsvertrages ein Verzicht auf Rechte verbunden sein, wird dringend die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt angeraten. Unsere Kooperationsanwälte in Köln stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 14:27
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Gerhard Ostfalk

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