Ein häufiges und zentrales Problem bei Werk- und Bauverträgen ist der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei Änderungen des vertraglichen Bausolls. Dies hängt zentral mit der Frage zusammen, was überhaupt zum Bausoll gehört, also was vertraglich vereinbart wurde und auf welche Weise eine Vertragsänderung erfolgt oder angeordnet wird.