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Thema Mieterhöhung

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Mieterhöhung und Modernisierungszuschlag - Der Vermieter kann beide Instrumente miteinander kombinieren. Der Vermieter, der seine vermietete Wohnung modernisiert, kann die Miete nach § 559 BGB erhöhen. Neben der Mieterhöhung nach § 559 BGB kann er ebenfalls die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB verlangen. Er hat es in der Hand, durch Kombination beider Erhöhungsmöglichkeiten die Miete zu optimieren.

Publiziert in Mietrecht
Ring Kölner Fachanwälte