Fachanwalt
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Fachanwalt - was ist das ?

Fachanwalt kann ein Rechtsanwalt in Deutschland werden, wenn ihm der Titel von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wird.
Dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. (§ 43c BRAO) Der Fachanwaltstitel ist damit ein besonderes Qualitätsmerkmal, das den Rechtsanwalt als ausgewiesenen Fachmann eines bestimmten Rechtsgebietes ausweist.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Hierzu haben die jeweiligen Rechtsanwaltskammern Fachausschüsse gebildet, die prüfen, ob die Anträge der Anwälte auf Verleihung des Titels begründet sind.

Voraussetzungen für den Erwerb des Titels

Die Anwälte müssen nachweisen, dass sie

  • innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen waren
  • in ihrem Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse verfügen die sie mit einem Fortbildungskurs mit 120 Stunden und drei bestandenen Abschlussklausuren nachweisen können und
  • praktische Erfahrungen in ihrem Rechtsgebiet haben. Diese müssen mit außergerichtlichen und gerichtlichen Fallbearbeitungen im betreffenden Rechtsgebiet gezeigt werden.
  • Nach § 4 Abs. 1 FAO kommen für das Fachgebiet Steuerrecht 40 Zeitstunden für Buchhaltung und Bilanzwesen und für das Fachgebiet Insolvenzrecht 60 Zeitstunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen hinzu.
  • Weiterhin ist es der Kammer möglich, ein Fachgespräch durchzuführen, sofern nicht nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen klar ist, dass der Bewerber über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügt.

Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung

Ein wichtiges Kriterium, sich Fachanwalt nennen zu können, ist die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen im jeweiligen Rechtsgebiet. Bislang genügten jährlich 10 Fortbildungsstunden. Seit dem 01.01.2015 müssen Fachanwälte zur Qualitätssicherung gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich 15 Zeitstunden nachweisen (§ 15 FAO).

Wie der BGH zu Recht festgestellt hat wird der Fachanwaltstitel von dem rechtsuchenden Publikum nur dahin verstanden werden, dass der Fachanwalt über einen seinem Niveau entsprechenden Wissensstand nicht nur zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung, sondern auch bei seiner späteren Tätigkeit verfügt. Dies zeigt u.a. auch die Bestimmung des § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO, wonach die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung widerrufen werden kann, wenn eine in der Berufsordnung vorgeschriebene Fortbildung unterlassen wird. Fragen der Fortbildung des Fachanwalts berühren deshalb zentral das mit ihm verbundene und dauerhaft erwartete Anforderungsprofil. (BGH, Beschl. v. 4.4.2005, BRAK-Mitt. 2005, 188;
Das Recht der Fachanwaltschaften: aktueller Stand und Perspektiven - Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Quaas, M.C.L. Richter am Anwaltssenat des BGH - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - BRAK 2007, 8)

Fachanwalt bedeutet damit mehr denn je, dass der Anwalt in seinem Rechtsgebiet immer auf dem neusten Stand ist.

Kernprinzipien der (Fach-) Anwaltschaft

Auch der Fachanwalt unterliegt wie der Anwalt den Kernwerten der Rechtsanwaltschaft
. Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen,
. Verschwiegenheitspflicht
. Unabhängigkeit

Fachanwalt für unterschiedliche Rechtsgebite

Für die folgenden Rechtsgebiete gibt es Fachanwaltstitel:

  • Rechtsgebiet Agrarrecht, § 14m FAO
  • Rechtsgebiet Arbeitsrecht, § 10 FAO
  • Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht, § 14l FAO
  • Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht, § 14e FAO
  • Rechtsgebiet Erbrecht, § 14f FAO
  • Rechtsgebiet Familienrecht, § 12 FAO
  • Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz, § 14h FAO
  • Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht, § 14i FAO
  • Rechtsgebiet internationales Wirtschaftsrecht, § 14n FAO
  • Rechtsgebiet Informationstechnologierecht, § 14k FAO
  • Rechtsgebiet Insolvenzrecht, § 14n FAO
  • Rechtsgebiet Medizinrecht, § 14b FAO
  • Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht, § 14c FAO
  • Rechtsgebiet Sozialrecht, § 11 FAO
  • Rechtsgebiet Steuerrecht, § 9 FAO
  • Rechtsgebiet Strafrecht, § 13 FAO
  • Rechtsgebiet Transport- und Speditionsrecht, § 14g FAO
  • Rechtsgebiet Urheber- und Medienrecht, § 14j FAO
  • Rechtsgebiet Verkehrsrecht, § 14d FAO
  • Rechtsgebiet Versicherungsrecht, § 14a FAO
  • Rechtsgebiet Verwaltungsrecht, § 8 FAO.

Mehrfache Fachanwaltschaften

Ein Rechtsanwalt kann nach der Fachanwaltsordnung drei Fachanwaltstitel für drei verschiedene Rechtsgebiete führen. Hat er die Berechtigung für mehrere Titel, muss er für sie auch alle die erforderlichen Fortbildungen nachweisen.

Universalanwälte vs. Fachanwälte

Anfangs war das Anwaltsrecht noch geprägt vom Leitbild des Universaljuristen oder des Universalanwaltes, so hatte man lange an dem Idealtyp des Allgemeinanwalts festgehalten, wie er in § 3 Abs. 1 BRAO beschrieben ist.( Dr. Michael Quaas, M.C.L., Stuttgart, Empfiehlt sich die Einführung neuer Fachanwaltschaften?)
So wie die juristische Ausbildung mit einem einheitlichen Ausbildungsziel alle Juristen mit zwei Staatsexamen zur "Befähigung zum Richteramt" ausbildet, sollte auch jeder Anwalt seine Tätigkeit in allen Rechtsgebieten entfalten können.
Die wenigen ersten zugelassenen Titel wurden dabei zunächst als Antworten auf die geschaffenen Fachgerichte gesehen und die Einführung von Fachanwaltschaften folgte zunächst dem Prinzip: Für Rechtsgebiete, die eine eigene Prozessordnung haben, sollte es eigene Fachanwaltschaften geben, für die ein Rechtsanwalt besondere prozessuale Kenntnisse benötigt. Die ersten Fachanwaltschaften waren dementsprechend Steuerrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Die Orientierung an besonderen Fachgerichten zeigt sich bei den ersten Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht.

 Arbeitsrecht Steuerrecht Sozialrecht Vewaltungsrecht
    seit
Arbeitsgerichtsbarkeit Fachanwalt für Arbeitsrecht 1988
Finanzgerichtsbarkeit Fachanwalt für Steuerrecht 1960
Sozialgerichtsbarkeit Fachanwalt für Sozialrecht 1988
Verwaltungsgerichtsbarkeit Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1960

Desweiteren orientierte sich die Schaffung von Fachanwaltschaften an speziellen Gerichtszweigen (Strafrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht)

 Strafrecht Familienrecht Insolvenzrecht
Strafgerichte  Fachanwalt für Strafrecht 1997
 Familiengerichte  Fachanwalt für Familienrecht 1997
 Insolvenzgericht  Fachanwalt für Insolvenzrecht 1999

 
Mit einer weiter fortschreitende Ausdifferenzierung des Rechts aber auch mit einer zunehmenden Liberalisierung der Werbebestimmungen für Anwälte stieg das Bedürfnis der Rechtsrat suchenden Bürger, als auch der Anwaltschaft selbst nach fortschreitender Spezialisierung. Nur so können könne man dem Bedarf der Bürger und der Wirtschaft nach dauerhaft kompetenter Rechtsberatung auch weiterhin gerecht werden.

Die Rechtsentwicklung selbst ist durch eine weitgehende Differenzierung gekennzeichnet, die es für alle juristischen Berufsgruppen zunehmend schwieriger werden lässt, sich auf mehreren Rechtsgebieten so auf dem Laufenden zu halten, wie die Rechtsprechung des BGH es verlangt. Neben den bisherigen "klassischen" Gebieten, die auch Gegenstand des Universitätsstudiums sind, entstehen völlig neue Tätigkeitsfelder beispielsweise im Recht der neuen Medien, im Medizinrecht sowie im Betreuungsrecht. Insbesondere für diese Rechtsgebiete ist kennzeichnend, dass die Bearbeitung von Fällen nicht nur Rechtskenntnisse, sondern interdisziplinäre Qualifikationen erfordert. Die Veränderungen des anwaltlichen Berufsrechts, insbesondere die Liberalisierung der Werbebestimmungen, haben zu mehr Transparenz und Bürgernähe des Anwaltsmarktes geführt. Es ist der Kollegenschaft jetzt wesentlich leichter, ihre Tätigkeitsgebiete und Interessen in der Werbung bekannt zu geben und so eine (ökonomisch sinnvolle) Schwerpunktbildung zu forcieren.( Rechtsanwalt Hartmut Scharmer, Es empfiehlt sich die Einführung neuer Fachanwaltschaften, BRAK 2001, 5)

Erweiterung der Fachgebiete

So wurden dann ab dem Jahr 2000 vermehrt zusätzliche Fachanwaltschaften zugelassen.

Zunächst wurde ab dem Jahr 2000 der Fachanwalt für Insolvenzrecht eingeführt, später kamen weitere Fachanwaltschaften hinzu, so die Fachanwaltschaften für Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht und Transport- und Speditionsrecht ab dem Jahre 2005.
Auch in den Folgejahren wurde der Kreis der Fachgebiete erweitert und weitere Titel kamen hinzu. Zuletzt wurde mit § 14n FAO die Voraussetzung für den vorläufig letzten Fachanwalt, den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht geschaffen.Kriterien für die Bildung von FachanwaltschaftenKriterien für die Einführung neuer Fachanwaltstitel sind die Abgrenzbarkeit des Fachgebiets, notwendige Nachfrage des rechtsuchenden Bürgers, Positionierung im Wettbewerb und besonderer Schwierigkeitsgrad aufgrund der Komplexität der Lebenssachverhalte. (Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Quaas, Das Fachanwaltskonzept der 2. Satzungsversammlung, BRAK 2014, 122; Dr. Michael Quaas)

Kritik

Aber es bleibt auch Kritik bei der Einführung zumindest weiterer Fachanwälte. In der Masse bilden die Fachanwaltschaften für den Rechtssuchenden einen dichten Dschungel, der mehr Fragen eröffne als beantworte. Außerdem gebe es neben Mandanten, die für alles und jedes den ausgewiesenen Spezialisten suchen, auch noch diejenigen, die sich den Hausanwalt wünschen, an den sie sich mit ihrer Scheidung ebenso wenden können wie mit ihrem Verkehrsunfall, einer Mietstreitigkeit, einer arbeitsrechtlichen Problematik oder der Bitte um Beratung in Erbrechtsfragen.

Deshalb bestehe für die Rechtsuchenden ein Interesse für das Überleben des Allgemeinanwalts, dessen Existenz nur gesichert ist, wenn ihm nicht zu viele Fachanwälte das Wasser abgraben. (Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Liegt die Einführung neuer Fachanwaltschaften im Interesse der Rechtsuchenden und der Anwaltschaft selbst?; Dr. Michael Quaas, M.C.L. Das Recht der Fachanwaltschaften: aktueller Stand und Perspektiven)

Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Die ersten Fachanwaltstitel in Deutschland sind die Fachanwälte für Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Sie gibt es schon seit dem Jahre 1960.

Tabelle Steuerrecht / Verwaltungsrecht
  1960 2014
Steuerrecht 836 4.864
Verwaltungsrecht 75 1.501

Im Jahre 1960 gab es 836 Fachanwälte für Steuerrecht. Die Zahl ist bis zum 01.01.2014 auf 4.864 gestiegen.
Fachanwälte für Verwaltungsrecht gab es im Jahre 1960 75, zum 01.01.2014 hat die Bundesrechtsanwaltskammer insgesamt 1.501 Fachanwälte für Verwaltungsrecht gezählt. (Quelle: BRAK)

Fachanwalt Verwaltungsrecht - Fachanwalt Versicherungsrecht 1960 bis 2013

Aus dem Diagramm kann ein stetig steigender Bedarf für die beiden Fachanwaltschaften abgelesen werden. Zeigt sich bis etwa Ende der 1980´ger Jahre eine etwa lineare Verdoppelung, legen die Fachanwaltszahlen ab den 1990´ger Jahren erheblich mit zum Teil exponentiellem Zuwachs zu. Erst seit etwa 2008/2010 nehmen die Zuwachzahlen wieder deutlich ab, wobei die Zulassungen aber nach wie vor steigen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

Seit 1998 gibt es die beiden Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und für Sozialrecht. Die Zulassungen sind zwischen 1988 und 2013 von anfänglich 692 auf 9.713 Arbeitsrechtlern und von 145 auf 1.658 Sozialrechtler gestiegen. Eine Herausragende Bedeutung hat das Arbeitsrecht, denn das Arbeitsrecht hat für die Bürger oft eine existenzielle Bedeutung. Jeder kommt irgendwann einmal mit dem Arbeitsrecht in Berührung. Damit stellt das Arbeitsrecht ein Massenrechtsgebiet dar, was auch an den Zulassungszahlen der gesitrierten Anwälte widerspiegelt. (Quelle: BRAK)

Arbeitsrecht Sozialrecht
  1989 2014
Arbeitsrecht 692 9.713
Sozialrecht 145 1.658

 

Entwicklung der Fachanwaltschaften Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht seit 1989


Zu den besonderen Kenntnissen und Rechtsgebieten des spezialisierten Anwaltes für Arbeitsrecht gehören nach der Fachanwaltsordnung im Individualarbeitsrecht z.B.

  • der Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
  • Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts

Kollektives Arbeitsrecht

  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht
  • Das besondere Verfahrensrecht des Arbeitsrechtes vor den Arbeitsgerichten gehört zum Handwerkszeug des Arbeitsrechtlers.

Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht

Im Jahre 1999 kamen dann die Fachanwälte für Strafrecht und Familienrecht hinzu.

Strafrecht Familienrecht (Quelle: BRAK)
  1998 2014
Strafrecht  194  3.087
Familienrecht  1.160  9.181


Dabei übernimmt das Familienrecht zusammen mit dem Arbeitsrecht eine Spitzenposition ein. Zum Vergleich:
9.713 Fachanwälte Arbeitsrecht, 9.181 Fachanwälte Familienrechtl und 4.864 Steuerrechtlern machen mit  23.758 Anwälten zusammen
gegenüber 27.095 anderen Fachanwälten fast die Hälfte aller Fachanwälte in Deutschland aus. Die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht unterstreichen damit ihre Bedeutung für die Praxis. Familienrecht gilt damit ebenfalls als ein rechtsgebiet der Massen.

Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ab 1999 wurde in Deutschland der Fachanwalt für Insolvenzrecht eingeführt und im Jahre 2003 kam der Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzu.
Im Jahre 1998 hat die Insolvenzordnung die bis dahin gültige Konkursordnung abgelöst. Der darauf ausgerichtete Fachanwalt für Insolvenzrecht wurde sodann durch die 1. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer im März 1999 eingeführt.

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Zum Fachgebiet des Versicherungsrechtes gehören

  • allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Besonderheiten der Prozessführung im Versicherungsrecht
  • Recht der Versicherungsaufsicht
  • internationales Versicherungsrecht
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht
  • Recht der Fahrzeugversicherung
  • Recht der Gebäudeversicherung
  • Recht der Hausratversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Feuerversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Recht der privaten Personenversicherung
  • Recht der Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Recht der Pflichtversicherung
  • privaten Haftpflichtversicherung
  • betriebliche Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung der freien Berufe
  • Umwelt- und Produkthaftpflicht
  • Bauwesenversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht

 

Weitere Fachanwaltschaften ab 2005

Im Jahre 2005 wurden dann eine ganze Reihe weiterer Titel eingeführt.

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Die meisten Zulassungen entfallen heute auf den Fachanwalt für Verkehrsrecht, ein klassisches Rechtsgebiet mit einer Masse an Rechtsberatungsbedarf. Kaum jemand, der nicht schon einmal mit einem Verkehrsunfall, einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung konfrontiert wurde.

Zum Vergleich: Fachanwälte für Arbeitsrecht gab es im Jahre 2013 9.713.
Der erst im Jahre 2005 eingeführte Fachanwalt für Verkehrsrecht hat es bis Ende 2003 auf 3.410 Anwälte gebracht.

Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Seit 2006 gibt es dann die Fachanwaltschaften gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht.

  2014
Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz  1.150
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 1.339
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 254
Fachanwalt für Informationstechnologierecht 402

Bis Ende 2013 haben es die Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht auf 1.399 Zulassungen gebracht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Historisches

Im September 1947 beschlossen die Rechtsanwaltskammern in der Britischen Zone, die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" einzuführen. Dem schlossen sich auch die bayerischen Rechtsanwaltskammern an. Dies blieb aber eine Sonderregelung für die Steuerrechtler unter den Anwälten. Für alle anderen Fachanwaltschaften, auch die 1930/31 bereits implementierten fünf weiteren Fachanwaltschaften, galt ein generelles Verbot, nach außen hin kundzumachen, dass ein Anwalt ein Sondergebiet bevorzugt bearbeite. (Chaos und Reglement der Fachanwaltschaften, Rechtsanwalt Dr. Uwe Clausen, http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/mitteilungen/2004_3_fachanwaltschaften.pdf)

Seit dem Jahre 1985 gab es dann verschiedene Anläufe des Gesetzgebers, der Bundesrechtsanwaltskammer und des Anwaltvereins, weitere Fachanwaltschaften zuzulassen. Dabei wurden unter anderem von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein im Jahre 1986 die Fachanwaltschaften für Arbeits- und Sozialrecht eingeführt. Jedoch scheiterten die Initiativen des Gesetzgebers an erforderlichen Bundesratszustimmungen und an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1990, die die eingeführten Fachanwaltschaften für Arbeits- und Sozialrecht mangels Gesetzesgrundlage für rechtswidrig erklärt wurden. (Chaos und Reglement der Fachanwaltschaften, Rechtsanwalt Dr. Uwe Clausen, http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/mitteilungen/2004_3_fachanwaltschaften.pdf)

Erst im Jahre 1994 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte" vom 2.9.1994 erlassen mit der der Rechtsanwaltschaft mit einer eigenen Satzungsermächtigung die geordnete Einführung von weiteren Fachanwaltschaften ermöglicht wurde. (Chaos und Reglement der Fachanwaltschaften, Rechtsanwalt Dr. Uwe Clausen, http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/mitteilungen/2004_3_fachanwaltschaften.pdf)

Als sich die Fachanwaltschaften mehr und mehr der Nachfrage in der Anwaltschaft und der Anerkennung beim rechtsuchenden Publikum erfreute (Chaos und Reglement der Fachanwaltschaften, Rechtsanwalt Dr. Uwe Clausen, http://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/mitteilungen/2004_3_fachanwaltschaften.pdf), wurden dann nach und nach die oben dargestellten weitere Fachanwaltschaften eingeführt.

 

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