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Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (1)

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz darf sich ein Rechtsanwalt bezeichnen, der entsprechende fachliche Kenntnisse nach der Fachanwaltsordnung, z.B. durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang und eine vorgegebene Mindestanzahl von praktischen Fällen nachgewiesen hat.

Zu den Kernkompetenzen des Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz zählen die folgenden Themenkompexe:

- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
- Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Ich berate Sie mit meiner Spezialisierung auf Medien- und Internetrecht sowie auf gewerblichen Rechtsschutz.

Ring Kölner Fachanwälte