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Thema Betriebsübergang

Ein Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt.

Publiziert in Arbeitsrecht
Ring Kölner Fachanwälte