effiziente Beratung durch konsequente Spezialisierung auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mit dem Energieausweis sollen nach den gesetzlichen Vorgaben Gebäude energetisch bewertet werden, um insbesondere im Rechtsverkehr, also bei Verkauf, Vermietung, aber auch bei der Neuerrichtung eines Gebäudes eine Bewertungs- und Vergleichsgrundlage für den Energieverbrauch zu schaffen.
Wird ein Gebäude neu errichtet, geändert oder erweitert, ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis auszustellen