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Gerhard Ostfalk

Gerhard Ostfalk

Für Arbeitnehmer ist es existentiell, für den Arbeitgeber das wichtigste Kapital zur Umsetzung seiner unternehmerischen Ziele: das Arbeitsverhältnis.

Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf bei Vertragsschluss bereits erkennbar war, der Vermieter aber den Eigenbedarf noch nicht erwogen hat.

Will der Bauunternehmer Abschlags- oder Akontozahlungen verlangen, ist rechtlich zu unterscheiden, ob die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart ist, oder nicht. Sind die VOB nicht vereinbart, richtet sich der Vertrag nach dem BGB.

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Der Bundesgerichtshof hatte bei seiner Entscheidung vom 18.12.2014 – AZ VII ZR 350/13 – einen Architekten-Stufenvertrag zu beurteilen. Problematisch war, dass sich zwischen zwei Beauftragungsstufen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geändert hatte und deshalb Unklarheiten bestanden, welche Fassung der Honorarordnung Anwendung finden sollte. Bei dieser Gelegenheit hat das Gericht einige grundlegende Fragen geklärt.

Das von einem Architekten gestaltete Bauwerk kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei einem Werk der Architektur findet die persönliche Schöpfung als immaterielles Gut ihren Ausdruck in den vom Architekten geschaffenen Plänen. Ein Architekt kann einen urheberrechtlichen Beseitigungsanspruch haben, wenn das Bauwerk vom Bauherren entstellt wird.

Man unterteilt das Recht in unterschiedliche Rechtsgebiete.
Auf der obersten Ebene unterscheidet man zwei Rechtsgebiete, das Zivilrecht (oder auch Privatrecht genannt) und das öffentliche Recht.
Das Strafrecht nimmt eine Sonderrolle ein. Es gehört eigentlich zum öffentlichen Recht, wird aber zumeist als ein eigenständiges Rechtsgebiet angesehen.

Wer als Architekt zum Bauen im Bestand mit Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen beauftragt ist und sich ein auskömmliches Honorar sichern möchte, sollte ein Augenmerk auf die Möglichkeiten richten, die die Vereinbarung eines Umbau- oder Modernisierungszuschlages gibt.

Das Versicherungsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Versicherungsnehmern.

Nicht selten kommt es vor, dass der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erteilt. Wenn das Mietverhältnis noch andauert, hat der Mieter lediglich ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Vorauszahlungen und kann den Vermieter auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung in Anspruch nehmen.

Ring Kölner Fachanwälte