Das Amtsgericht Dachau hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen kann, wenn das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie verhindert und erhebliche Nachteile verursacht.
Eine Verwertungskündigung ist eine besondere Form der ordentlichen Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags durch den Vermieter.