Das Schreiben, dass der Unterzeichner in eigener Angelegenheit erhalten hat, ist gestaltet wie eine behördliche Zahlungsauforderung und ähnelt von der Aufmachung her einer Gerichtskostenrechnung, sodass selbst der Unterzeichner, nicht sogleich erkannt hat, was Gegenstand der Rechnung sein soll.
Verschiedene Unternehmen machen es sich offensichtlich zunutze, dass Handelsregistereintragungen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Diese Neuveröffentlichungen werden von dem genannten Unternehmen, welches die angebliche „deutsche Handelsregisterzentral-Info“ betreibt, dazu genutzt, gutgläubige Jungunternehmer dazu zu veranlassen, nicht benötigte Dienste in Anspruch zu nehmen.
Bei genauer Recherche handelt es sich bei dem betreffenden Unternehmen um eine Internetdatenbank, deren Nutzwert jedenfalls für mich nicht die berechneten 600,00 € rechtfertigen.
Auch eine Gewerbeerfassungs-Zentrale.de hat sich mit einem ähnlich lautendem Schreiben in gleicher Aufmachung gemeldet und wollte ebenfalls einen nicht unerheblichen Betrag haben. Gleich drei derartiger Zahlungsauforderungen erhielt der Unterzeichner. Die deutsche Handelsregisterzentral-Info wollte 670,08 € haben.
Ein Unternehmen mit der Bezeichnung Handelsregistereintrag HR Eintragungsregister BRD forderte zur Zahlung von 697,42 € auf
und die Gewerbeerfassungs-Zentrale.de berechnet 698,55 € für ihre Dienstleistungen!
Keine dieser Forderungen ist berechtigt. Bezahlt das angesprochene Unternehmen jedoch, erhält es die im Kleingedruckten angebotene Leistung einer Veröffentlichung in irgendeinem Internetregister und das wird es dann gewesen sein. Vor Schreiben dieser Art ist daher zu warnen!