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Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht


Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt mit, dass die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer die 21. Fachanwaltschaft beschlossen hat. Neu eingeführt werden soll die Bezeichnung „Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht“. In der Begründung zum Beschluss heißt es, dass das Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechtes den Umgang mit Kollisionsrecht und fremden Rechtsordnungen sowie anderen Kulturen und Sprachen erfordere.

Friday, 27 June 2014 | | Kommentieren !
fachanwalt für intermationals Wirtschaftsrecht
fachanwalt für intermationals Wirtschaftsrecht


Damit trägt die BRAK dem Umstand Rechnung, dass unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung immer stärker in ein internationales und ein europäisches Umfeld eingebetet ist. Bei Unternehmen mit internationalen Handelsbeziehungen macht die Rechtsberatung an der nationalen Landesgrenze nicht halt. Die Rechtsberatung verlangt dabei eine immer höhere Spezialisierung, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Die Bedeutung international wirtschaftlicher Beziehungen deutscher Unternehmen gewährleisten eine breite Nachfrage nach international-rechtlichen Beratungsleistungen und eine neu eingeführte Fachanwaltschaft für internationales Wirtschaftsrecht wird dazu beitragen, dass sich das rechtssuchende Unternehmen besser auf dem Markt für anwaltliche Beratungsleistungen orientieren kann. Die neue Fachanwaltschaft wird wie auch bei dem bereits eingeführten Fachanwaltsbezeichnungen auch eine weitere Spezialisierung der Rechtsberater und die Sicherung anwaltlicher Beratungsqualität sichern und fördern.

Die neue Fachanwaltsbezeichnung soll damit insgesamt eine Lücke für den Bereich der internationalen der Rechtsanwaltsberatung bieten. Bisher konnten Anwälte ihre besonderen Kenntnisse für internationales Recht nur schwer nach außen darstellen.
In Zukunft wird den Experten der entsprechende Fachanwaltstitel ausweisen.

Rechtanwälte können die Zusatzqualifikation Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht erwerben, wenn sie theoretische Kenntnisse in diesem Rechtgebiet in einem gesonderten Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden nachweisen, 3 Klausuren bestanden haben und darüber hinaus besondere praktische Kenntnisse vorweisen können, die nach § 5 Abs. 1 lit.u der Fachanwaltsordnung durch 50 Beratungsfälle nachgewiesen werden müssen. Mindestens 5 der Beratungsfälle müssen vor einem Gericht oder einer Behörde durchgeführt worden sein.

Zum Tätigkeitsfeld des Fachanwaltes für internationales Wirtschaftsrecht gehört das Kollisionsrecht, das internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, das international vereinheitlichte Handelsrecht, das international vereinheitlichte Gesellschaftsrecht, das europäische Beihilfe- und Wettbewerbsrecht, Grundzüge der Regulierung zur Korruptions- und Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr, Grundzüge des internationalen Steuerrechts sowie Grundzüge der internationalen Rechtsvergleichung.

Der neue Fachanwalt wird mit Sicherheit seine Bedeutung nicht in der breiten Masse finden. Er wird aber bei Rechtsanwaltskanzleien mit internationaler Ausrichtung seine zum Aushängeschild werden.



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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 14:45
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Gerhard Ostfalk

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