Die mit Abstand größte Bedeutung hat der im Jahre 1989 eingeführte Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht erlangt. Mit deutschlandweit insgesamt 9.713 verliehenen Fachanwaltstitel steht er an der Spitze und wird nur von 9.181 verliehenen Titeln Fachanwalt für Familienrecht dicht gefolgt. Danach erscheint mit 4.864 Fachanwälten der Fachanwalt für Steuerrecht, den es bereits seit 1960 gibt.
Mehr und mehr nimmt auch die Bedeutung an doppelt verliehenen Fachanwaltstiteln zu. Zum 01.01.2014 wurden insgesamt 8.448 Anwälte gezählt, die zwei oder drei Fachanwaltstitel führen. Zum Stand 01.01.2011 erwarben 5.933 Fachanwälte zwei Fachanwaltstitel. Insgesamt sind 40.026 Rechtsanwälte berechtigt, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.
Quelle: Presseerklärung der BRAK Nr. 10 vom 11.06.2014