Das bedeutet, dass Heizungen, die vor dem Jahr 1985 errichtet wurden, bis spätestens zum 31.12.2014 ausgetauscht werden müssen.
Heizkessel, die seit dem Jahre 1985 aufgestellt wurden, dürfen nach einer Betriebszeit von 30 Jahren nicht mehr fortbetrieben werden und müssen ebenfalls ausgetauscht werden.
Heizkessel, die vor dem ersten Oktober 1978 aufgestellt wurden, müssen ohnehin bereits nach den bisherigen Bestimmungen ausgetauscht werden und dürfen nicht mehr betrieben werden.
Energieausweis – was ist das?
Nach der Energieeinsparungsverordnung gibt es zwei Arten von Energieausweisen, die sich durch die Berechnungsmethode unterscheiden.
Der Energiebedarfsausweis wird dagegen einer Berechnung des Energiebedarfs eines bestimmten Gebäudes ermittelt. Der Bedarfswert wird dabei rein rechnerisch ermittelt.
Der Energieverbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelt. Hierbei muss der Energieverbrauch der letzten drei Jahre berücksichtigt werden.
Sehr viel kostengünstiger ist die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises. Im Internet werden kostengünstige Onlineangebote unterbreitet, wobei die Ausweiserstellung zwischen 25 und 100 € kostet.
Demgegenüber erfordert der bedarfsorientierte Ausweis einen höheren Kostenaufwand, da hierbei der theoretische Energiebedarf des Gebäudes aufwendig berechnet werden muss. Je nach Aufwand kosten bedarfsorientierte Ausweise 500 € oder mehr.