Kommerzielle Immobilienanzeigen betreffen nur Inserate, die von Maklern oder Hausverwaltern veröffentlich werden.
(a) Kommerzielle Immobilienanzeigen für Wohngebäude müssen folgende Pflichtangaben enthalten:
- Die Art des Energieausweises, also ob ein Energiebedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis für das Gebäude vorliegt.
- Der entsprechende Kennwert muss angegeben werden, also entweder der Endenergiebedarfswert oder der Energieverbrauchskennwert.
- Das Baujahr des Gebäudes
Angaben zur Befeuerungsart des Gebäudes, also welcher Energieträger der Heizung genutzt wird.
- Wenn ein Energieausweis ab dem 01.05.2014 neu ausgestellt wurde oder werden musste, ist zusätzlich die Energieeffizienzklasse anzugeben.
(b) Pflichtangaben für kommerzielle Immobilienanzeigen bei Nicht-Wohngebäuden
Handelt es sich nicht um ein Wohngebäude, also um eine Gewerberaumimmobilie, ist
die Art des Energieausweises anzugeben, der entsprechende Kennwert und
Angaben zur Befeuerungsart des Heizungssytems.