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Energieausweis – was ist zu tun?

Friday, 27 June 2014 | | | | Kommentieren !
Energieausweis -ENEF 2014
Energieausweis -ENEF 2014

Mit dem Energieausweis sollen nach den gesetzlichen Vorgaben Gebäude energetisch bewertet werden, um insbesondere im Rechtsverkehr, also bei Verkauf, Vermietung, aber auch bei der Neuerrichtung eines Gebäudes eine Bewertungs- und Vergleichsgrundlage für den Energieverbrauch zu schaffen.

Wird ein Gebäude neu errichtet, geändert oder erweitert, ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis auszustellen


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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 14:40
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Gerhard Ostfalk

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