Frage:
In unserem Haus stehen zwei Wohnungen seit Monaten leer. Laut Hausordnung sind wir Mieter für die Treppenhausreinigung im Wechsel zuständig. In der Woche, in der zum Beispiel der Mieter „EG links“ das Treppenhaus putzen müsste, unterbleibt das nun. Zeitweise hat der Mieter „EG rechts“ die Putzarbeit verweigert, weil er meinte, er putzt doch nicht alleine die Etage. Wer muss die Arbeit übernehmen?
Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch gegenüber dem Vermieter darauf, dass die Mietsache in dem vertraglich vereinbarten Zustand verbleibt. Der Vermieter kann seine Pflicht aber auf den Mieter im Rahmen einer Regelung im Mietvertrag abwälzen. Dann muss der Mieter für die Reinigung des Treppenhauses sorgen. Der Vermieter kann einen Putzplan nach billigem Ermessen aufstellen. Ohne weiteres kann der Vermieter aber nicht verlangen, dass der Mieter einen über seinen Anteil hinausgehenden Bereich mitputzt. Üblicherweise beschränkt sich die Putzpflicht des Mieters auf den zu seinem Stockwerk gehörenden Treppenabschnitt. Die auf die leerstehenden Wohnungen entfallende Reinigungsarbeit muss der Vermieter leisten. Es kann dies nicht von anderen Mietern verlangen.