Uns erreichte über die Redaktion der Immobilienwelten die folgende Anfrage:
Wir ziehen bald um. Wir wohnen seit 18 Jahren in einer Mietwohnung und haben bei unserem Einzug einen Laminatboden von einer Fachfirma verlegen lassen. Das Laminat ist in einem ausgezeichneten Zustand, es sind keinerlei Abbrüche oder Dellen vorhanden. Unsere Frage ist, ob wir bei unserem Auszug den Laminatboden herausreißen müssen.
Grundsätzlich muss die Wohnung in dem Zustand wieder zurückgegeben werden, den sie bei Vertragsbeginn hatte. Wenn der Laminatboden ohne weitere Absprache in die Wohnung eingebracht wurde, kann der Vermieter bei Vertragsende dessen Beseitigung verlangen. Es gibt Fälle, in denen Mieter und Vermieter Absprachen dahingehend treffen, dass der fachgerecht eingebrachte Laminatboden bei Vertragsende verbleiben kann. Gibt es eine solche Abrede nicht, kann der Vermieter aber bei Vertragsende gefragt werden, ob er ein Interesse am Verbleib des Bodenbelages hat. Der Est ist dann Verhandlungssache.