Blog»Mietrecht»Dauermiet­ rechnung mit Umsatzsteuer

Dauermiet­ rechnung mit Umsatzsteuer

Optiert der Vermieter zur Umsatzsteuer, ist der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Umsatzsteuer verpflichtet, wenn ihm auch eine Rechnung mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer erteilt wird.

Wednesday, 29 April 2015 | | | | Kommentieren !
Wenn der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert muss er eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen.
Wenn der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert muss er eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen. (c) iconmonstr.com

Was heißt zur Umsatzsteuer optieren?

Grundsätzlich ist für den Vermieter die Vermietung von Wohnraum oder Geschäftsraum umsatzsteuerfrei. Das ergibt sich aus § 4 UStG. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt sowohl für die Nettomiete, als auch für vereinbarte Nebenkosten, unabhängig davon, ob eine Nebenkostenvorauszahlung oder ein Nebenkostenpauschale erhoben wird.
Im § 9 UStG hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen. Der Vermieter kann freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Dies kann Sinn machen, wenn er selbst für die Herstellung des Objektes hohe mehrwertsteuerpflichtige Leistungen in Anspruch genommen hat und aus steuerlichen Gründen die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen möchte.

Wie kann die Rechnung aussehen ? Muss eine separete rechnung erstellt werden ?

Die Umsatzsteuer muss gesondert ausgewiesen und dem Mieter eine gesonderte Rechnung erteilt werden. In der Praxis genügt eine Dauerrechnung, mit der ausgewiesen wird, ab wann der Mieter zur Zahlung der Grundmiete zuzüglich Nebenkosten und zuzüglich der hierfür berechneten Umsatzsteuer verpflichtet wurde.
Der Vermieter muss nicht für jeden Monat eine eigene Rechnung erstellen.
Einfacher ist es für ihn, wenn bereits in den Mietvertrag alle erforderlichen Merkmale einer Rechnung aufnimmt:

  • Name und Anschrift von Vermieter und Mieter
  • Die Bezeichnung des Mietgegenstandes
  • Konkretisierung des Leistungszeitraumes
  • Anzuwendender Steuersatz
  • Eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Steuernummer des Vermieters oder eine Umsatzsteuer-ID-Nummer
  • Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-ID-Nummer des Mieters

Ändert sich die Miete oder die vom Vermieter verlangen Nebenkostenvorauszahlungen, muss mit einer Vertragsergänzung die Dauerrechnung ebenfalls geändert werden.


Gelesen 5810 mal
Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 16:11
Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Gerhard Ostfalk

This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte achten Sie darauf, alle Felder mit Stern * zu füllen. HTML-Code ist nicht erlaubt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar
Ring Kölner Fachanwälte