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Mieter fühlt sich von benachbartem Wohnungseigentümer bedrängt - kein Grund zur Panik

Ein Rechtsratsuchender erscheint in der Kanzlei und beklagt, dass er sich von Beschwerden eines Nachbarn bedrängt fühle. Dieser behaupte, er sei zu laut, halte sich nicht nicht an die Hausordnung und störe durch sein Verhalten die übrigen Wohnungseigentümer im Hause. Selbstverständlich gibt der Mandant in Wahrheit keinerlei Anlass für solche Beschwerden.

Thursday, 05 March 2015 | | Kommentieren !
Zoff zwischen Mieter und Vermieter und zwischen Vermieter und Nachbarn - wichtig ist, die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu beachten
Zoff zwischen Mieter und Vermieter und zwischen Vermieter und Nachbarn - wichtig ist, die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu beachten (c) Ostfalk

Nach weiterer Schilderung des Sachverhaltes und Fragen konnte der Sachverhalt etwa wie folgt ermittelt werden:

Der Mandant war Mieter einer Wohnung.

Die Wohnung gehört einem Wohnungseigentümer. Einer der anderen Miteigentümer bewohnt selbst seine Eigentumswohnung, sie grenzt an die Wohnung des Mandanten an. Dieser Nachbar beschwert sich über unseren Mandanten.

Der Vermieter meines Mandanten hat sich aber über das Verhalten des Mandanten nicht beklagt und auch der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft hat offensichtlich auf die Beschwerden des Nachbarn nicht reagiert. Selbstverständlich beteuert der Mandant glaubhaft, dass er jedenfalls für Beschwerden keinen Anlass gebe.

Klare Rechtsbeziehung zwischen Mieter und seinem Vermieter und zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern

Wie so häufig unterscheiden juristisch nicht vorgebildete Mandanten nicht zwischen den zu Grunde liegenden Rechtsbeziehungen.

Dem Mandanten konnte folgendes klar gemacht werden: Er selbst hat nur ein Vertragsverhältnis zu seinem Vermieter. Der Vermieter ist als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich verbunden mit den anderen Wohnungseigentümern, also auch mit dem sich beschwerenden Nachbarn. Solange der Vermieter aber nicht an den Mandanten herantritt und irgendwelche Forderungen stellt, und so scheint es in diesem Fall zu sein, kann er die Beschwerden des Nachbarn getrost ignorieren, jedenfalls dann, wenn die Beanstandungen des Nachbarn von der Sache her unbegründet und gegenstandlos sind. (Das sagt der Mandant ja.)

Wenn der Nachbar sich streiten oder beschweren will, muss er sich nach meiner Auffassung zunächst an den Vermieter halten, der gemeinsam mit ihm Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

Insofern konnte der Mandant beruhigt werden, da er nach meiner Auffassung kein echtes Rechtsproblem hat, solange nicht sein Vermieter gegen ihn vorgeht. Dann kann man sich mit der Unbegründetheit der Beschwerden beschäftigen.


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Letzte Änderung am Tuesday, 07 March 2023 15:44
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Gerhard Ostfalk

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